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   OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89   

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OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters: Wirksamkeit von

    Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708).
  • OLG Schleswig, 07.11.2000 - 6 W 34/00

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung - unverzügliche

    Eine erneute Abmahnung ist daher bei einem Verstoß gegen eine bereits abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit bzw. Unzumutbarkeit unnötig (vgl. Pastor/Ahrens-Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., 1999, Kapitel 9 RdNr. 8; Teplitzky a. a. O., Kapitel 41 RdNr. 37; BGH WRP 1990, s. 670 ; OLG Nürnberg, WRP 1992, S. 521 ; OLG Hamburg GRUR 1989 S. 707 ; OLG Hamburg NJW-RR 1988 S. 680).
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